Bilanzergebnisse im Jahr 2013:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_6800/6865.pdf
des Landes Brandenburg.
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.296981.de
Die Entscheidung, ob es für die Steganlagen im Bereich des "Naturcampingplatzes Am Grubensee" eine politische Lösung gibt, wird in der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oder Spree getroffen.
http://www.landkreis-oder-spree.de/index.phtml?mNavID=1300.168&sNavID=1273.88
Eine Rettung der Steganlagen wird es ohne die Beteiligung des Amtes Storkow nicht geben. Die Gemeinden Limsdorf und Kehrigk gehören zum Amtsbereich von Storkow.
http://www.storkow-mark.de/struktur-rathaus/rathaus/amt-sprechzeiten-mitarbeiter.html
Das Jahr 2013 war geprägt von der Forderung der UNB Beeskow, die Entscheidung über die Zukunft der Steganlagen am Grubensee vom Inhalt des Betriebskonzeptes der Betreiber des Campingplatzes abzuleiten. Vgl. http://www.grubensee.de/
Ein wesentlicher Teil des Betriebskonzeptes ist der Entwurf einer Ufer -und Stegnutzungskonzeption für den Bereich der Uferzone des"Naturcampingplatzes Am Grubensee". Den Entwurf für den genannten Bereich hat die Initiativgruppe "Camping & Naturschutz amGrubensee" (kurz CNG- Gruppe) im Auftrag der Campingplatzleitung ( FrauGöhler und Herr Anders) erarbeitet. Beim gemeinsamen Lesen dieses Entwurfs am 17.08.2013 gab es für uns einen nicht lösbaren Widerspruch, der von Herrn Anders wie folgt formuliert wurde, " Ich habe etwas gegen Steggemeinschaften, wir wollen alle Steganlagen übernehmen und zentralverwalten".
Mit diesem Alleinvertretungsanspruch, die vorhandenen Steganlagen kostenlos zu übernehmen und marktwirtschaftlich zu nutzen, war die CNG - Gruppe nicht einverstanden. Zur Klärung dieses Problems gab es am 31.08.2013 eine Gesprächsrunde " ZurZukunft der Steganlagen am Grubensee" an der über 30 Dauercamper den Dialog mit Frau Göhler und Herrn Anders führten. Die genannten Positionen zur zukünftigen Stegnutzung wurden wiederholt. Die betroffenen Dauercamper und Stegnutzer haben diese Ankündigung mit viel Kritik erwidert. Unter dem Druck der einheitlichen Ablehnung dieser Stegnutzungsvariante hat Frau Göhler dann zugestimmt, einen gemeinsamen Ansatz für eine zukünftige Stegnutzung zu suchen. Die CNG- Gruppe war dazu bereit. Leider ist Frau Göhler wortbrüchig geworden. Sie beharrte auf den geäußerten Positionen und wollte sich Rat bei Frau Witte von der UNB Beeskow holen.
Um dem einheitlichen Bürgerwillen der Dauercamper Nachdruck zu verleihen, hat die CNG - Gruppe einen eigenen Entwurf einer Ufer - und Stegnutzungskonzeption entworfen. Dieser wurde von den 23 Stegverantwortlichen einstimmig beschlossen wurde.
Grundsätze eines möglichen Stegnutzungskonzepts sind:
1. Alle Steganlagen im Bereich des Naturcamping-
platzes" Am Grubensee"sind öffentlich zugänglich. Das Betreten der Steganlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! AlleVerbotsschilder, Schlösser oder andere Varianten, die den freien Zugang verhindern sollen, werden entfernt.
2. Die Steggemeinschaften nutzen, warten und finanzieren die Steganlage in eigener Verantwortung.
3. Jede Steggemeinschaft stellt der Campingplatzleitung freie Kapazitäten zur Stegnutzung zur Verfügung.
4. Alle Nutzer der Steganlagen verhalten sich so, dass der Lebensraum der Pflanzen und Tiere im Stegbereich geschützt wird.
Jeder Stegbesucher ist verantwortlich für die Ordnung und Sauberkeit der genutzten Steganlage.
Alle Besucher der Steganlagen werden durch Hinweisschilder auf diese Besonderheit des Nutzens einer Steganlage in einem Flora -Fauna - Habitat- Gebiet (FFH - Gebiet) aufmerksam gemacht.
Am 03.12.2013 gab es im Umweltamt in Beeskow
eine Beratung zur Zukunft der Steganlagen am Grubensee, die Ergebnisse sind im Protokoll von Frau Witte nachzulesen:
Landkreis Oder-Spree
Der Landrat
Untere Naturschutzbehörde
Gesprächsnotiz zu den vorhandenen Steganlagen am Standort in 15859 Storkow OT
Kehrigk, Limsdorfer Straße 100, vor dem Campingplatz am Grubensee
Az.: 3 67 3 23 0704/13
Gespräch am: 03.12.2013
Gesprächsteilnehmer:
Herr Dieter Franzek, Steggemeinschaft
Frau Brigitte Sandow, Steggemeinschaft
Herr Bernd Laue, Steggemeinschaft
Herr Dr. Holger Rößling, NaturSchutzFonds Brandenburg
Frau Trippens, Umweltamt
Frau Wagner und Frau Witte- UNB
Sachverhalt:
Genehmigungsfähigkeit/Legalisierung vorhandener Stege am Ufer des Grubensees
Herr Franzek hat um das Gespräch gebeten, um die Möglichkeit der Duldung und politischen Lösung für die Beibehaltung der vorhandenen Stege zu diskutieren. Er zeigt mit Hilfe von Fotos, dass es seit den 1930er Jahren wildes Zelten am See gab. Die Ausmaße führten um 1970 zur Festlegung und Begrenzung des Zeltens auf die Fläche des jetzigen Campingplatzes.
Im Jahr 1994 haben die jetztigen Betreiber bzw. Eigentümer Frau Isolde Göhler und Herr Heiner Anders den Platz erworben. Die vorhandenen Stege dienten der besseren Erreichbarkeit der Wasserfläche zum Baden etc..Damit wurde die Beschädigung von Schilf, das durch seinen Wuchs die Wasserzugänge verkleinerte, vermieden. Für die Stege wurde jahrelang die Fischereiabgabe entrichtet. Die Stege sind im privaten Eigentum der Besitzer, die für den Zustand verantwortlich sind. Jeder Steg wird durch mehrere Familien genutzt.
Herr Franzek fragt, ob eine Duldung möglich ist, wenn die Steggemeinschaft zur Pflege und zum Schutz der umgebenenden Landschaft etwas tut.
Frau Wagner erläutert den Begriff des Bestandsschutzes. Grundsätzlich liegte Bestandsschutz nur vor, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung oder der grundhaften Sanierung sowie Eigentümerwechsel die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorgelegen haben. Sofern tragende Teile einer genehmigten Steganlage erneuert werden, führt das zum Erlöschen des Bestandsschutzes. Am Grubensee wurden keine Altgenehmigungen bei den Recherchen gefunden. Durch die Meldung des Gebietes als Europäisches Schutzgebiet (FFH-Gebiet) und der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet liegt ein besonders hoher Schutzstatus vor.
Herr Franzek bestätigt, dass keine Genehmigungen vorliegen. Der in der Naturschutzgebietsverordnung verlangte Rückbau ist ohne Terminsetzung. Er hebt die Bedeutung des Naturerlebens für die Campingplatznutzer hervor. Werden die Stege entfernt, befürchtet er, dass der Schilfgürtel zertreten wird. Mit einer Uferlänge mit Stegen von 400 m sieht er keine Gefährdung des Schutzzwecks, da der See eine Gesamtuferlänge von 4 km aufweist. Ist über den FFH-Managementplan oder über ein Ufernutzungskonzept ein Kompromiss denkbar?
Frau Trippens erklärt, dass die Genehmigungsfähigkeit nicht mit einer Pflege der Landschaft erreicht werden kann.
Ufernutzungskonzepte wie für die Havel bei Brandenburg betreffen Gewässer, die für den Bootsverkehrfrei sind. Auf dem Grubensee ist aber das Benutzen von Wasserfahr-
zeugen aller Art verboten.Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet.
Herr Dr. Rößling erklärt im Namen der Grundstückseigen-
tümerin, dass die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg bauliche Anlagen auf dem Gewässergrundstück, die mit den rechtlichen Bestimmungenkonform gehen, akzeptieren würde.
Frau Witte erläutert, dass die Steggemeinschaft zwar einen Antrag auf Legalisierung stellen kann, da sie als Eigentümer die Nutzungsberechtigung nachweisen können. Für die erforderliche Befreiung von den Verboten der Errichtung baulicher Anlagen muss ein öffentliches Interesse oder eine unzumutbare Belastung vorhanden sein. Nur die Betreiberin und Eigentümerin Frau Göhler und der Inhaber des Fischereirechts könnten sich auf diese Voraussetzungen stützen.Ein Managementplan ist ein Gutachten, das keine Genehmigung der Stege bewirken kann.
protokolliert durch:
Karoline Witte
Sachgebietsleiterin